Kürzlich aktualisiert

  • Lohnkonto – Daten und Unterlagen

    Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen. Jene Daten, die in das Lohnkonto einzutragen sind, sind in § 76 Abs 1 EStG in der Lohnkontenverordnung geregelt.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250899
  • Datenschutzklausel

    Arbeitgeber haben ihre Mitarbeiter vertraglich zu verpflichten, Datenanwendungen, die ihnen ausschließlich aufgrund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden nur auf Anordnung des Arbeitgebers zu übermitteln.
    Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987622
  • Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit

    Mit 01.01.2026 wird in Österreich die neue Teilpension eingeführt. Dies hat auch konkrete Auswirkungen auf Altersteilzeitvereinbarungen, die nach dem 31.12.2025 vereinbart werden.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250436
  • Diensterfindungen

    In diesem Fachbeitrag finden Sie umfassende Informationen darüber, was als eine Diensterfindung zu zählen ist.
    Severin Hammer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987636
  • Urlaubsanspruch und Ausmaß

    Für den Beginn des Arbeitsjahres bzw Urlaubsjahres ist grundsätzlich der Tag des Eintrittes des Arbeitnehmers maßgeblich. Während dieses Urlaubsjahres gebührt dem Arbeitnehmer der Jahresurlaubsanspruch.
    Angelika Groicher - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252942
  • Pflegefreistellung (Pflegeurlaub)

    Pflegefreistellung bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung zur Pflege naher Angehöriger, die im gemeinsamen Haushalt leben, bzw zur Betreuung eines erkrankten Kindes.
    Angelika Groicher - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243141
  • Persönliche Dienstverhinderungsgründe

    Grundsätzlich besteht gem § 8 Abs 3 AngG und § 1154b Abs 5 ABGB ein Entgeltfortzahlungsanspruch bei Vorliegen einer Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen sowohl für Angestellte also auch Arbeiter und Lehrlinge.
    Angelika Groicher - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258160
  • Krankmeldung und Krankenstandsbestätigung

    Theoretisch darf der Arbeitgeber die Krankenstandsbestätigung schon ab dem ersten Tag des Fernbleibens von der Arbeit vom Arbeitnehmer einfordern. In der Praxis ist jedoch eine Frist von drei Tagen zur Erbringung einer ärztlichen Bestätigung üblich.
    Angelika Groicher - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248500
  • Verwarnung

    Mit der „schlichten Verwarnung“ kann der Dienstgeber auf ein Fehlverhalten des Dienstnehmers aufmerksam machen. Wurde für ein Verhalten bereits eine Verwarnung ausgesprochen, kann der Dienstnehmer aus demselben Grund nicht mehr entlassen werden.
    Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 654985
  • Trinkgelder

    Ab 1. Jänner 2026 gilt eine neue Regelung zur Behandlung von Trinkgeldern. Neu ist, dass nun bundesweit einheitliche Pauschalbeträge gelten, die jährlich angepasst (valorisiert) werden.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242151

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